Ausbildungsklassen

Mofa Prüfbescheinigung für das Führen eines Mofas
AM Moped (Kleinkrafträder)
A1 Leichtkraftrad 125 ccm / 11 kW
B 196 Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 ccm und einer Motorleistung von
nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht
übersteigt)
A2 / A Kraftrad Leistungsbegrenzt / Leistungsunbegrenzt
B KfZ bis 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse;
Einschließlich begleitendes Fahren ab 17 Jahre
Klasse B Automatik bieten wir ebenfalls an
BE KfZ bis 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis 3,5t zulässige Gesamtmasse
B 96 Kfz bis 3,5t zGM und Anhänger zGM Komb. über 3,5t aber nicht mehr als 4,25t
C KfZ über 3,5t zulässige Gesamtmasse (LKW)
CE LKW mit Anhängefahrzeug
T Landwirtschaftliche KfZ max. 60 km/h
L Landwirtschaftliche KfZ max. 40 km/h

Weitere Ausbildungsangebote

  • Nachschulung im Rahmen Fahrerlaubnis auf Probe – ASF ( Aufbauseminar für Fahranfänger )
  • Nachschulung im Rahmen Punkteabbau Kraftfahrer – FES ( Fahreignungsseminar )
  • Festigung / Auffrischung der Fahrkenntnisse
  • Umschreibung Führerschein aus nicht EU-Staaten
  • Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQ-Gesetz
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