Ausbildungsklassen
Mofa | Prüfbescheinigung für das Führen eines Mofas |
AM | Moped (Kleinkrafträder) |
A1 | Leichtkraftrad 125 ccm / 11 kW |
B 196 | Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW / kg nicht übersteigt) |
A2 / A | Kraftrad Leistungsbegrenzt / Leistungsunbegrenzt |
B | KfZ bis 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse; Einschließlich begleitendes Fahren ab 17 Jahre Klasse B Automatik bieten wir ebenfalls an |
BE | KfZ bis 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis 3,5t zulässige Gesamtmasse |
B 96 | Kfz bis 3,5t zGM und Anhänger zGM Komb. über 3,5t aber nicht mehr als 4,25t |
C | KfZ über 3,5t zulässige Gesamtmasse (LKW) |
CE | LKW mit Anhängefahrzeug |
T | Landwirtschaftliche KfZ max. 60 km/h |
L | Landwirtschaftliche KfZ max. 40 km/h |
Weitere Ausbildungsangebote
- Nachschulung im Rahmen Fahrerlaubnis auf Probe – ASF ( Aufbauseminar für Fahranfänger )
- Nachschulung im Rahmen Punkteabbau Kraftfahrer – FES ( Fahreignungsseminar )
- Festigung / Auffrischung der Fahrkenntnisse
- Umschreibung Führerschein aus nicht EU-Staaten
- Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQ-Gesetz